Lieferkettenmanagement im Zeitalter des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes: Ihre Verantwortung und Handlungsoptionen

Verfasst von
Johanna Zimmer
Verfasst am
26. Mai 2024
Kategorien
Wissen

In den vergangenen Jahrzehnten gerieten zahlreiche internationale Unternehmen wegen der Vernachlässigung grundlegender Menschenrechte und Umweltstandards in die Kritik. Dies führte zu einem wachsenden Druck auf die Wirtschaft, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, besser bekannt als Lieferkettengesetz, soll nun sicherstellen, dass Unternehmen dieser Verantwortung nachkommen. Es markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer verantwortungsvolleren globalen Lieferkette, indem es klare Anforderungen an Unternehmen stellt, um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten zu gewährleisten. Als wirksames Instrument unterstützt es Unternehmen dabei, gesetzeskonform zu handeln, wettbewerbsfähig zu bleiben und potenzielle Haftungsrisiken sowie Imageschäden zu minimieren. Das Lieferkettengesetz ist ein integraler Bestandteil eines verantwortungsvollen Nachhaltigkeitsmanagements und fördert die Umsetzung der Corporate Social Responsibility (CSR). Bereits im vergangenen Jahr 2023 trat es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Kraft. Ab Januar 2024 sind nun auch kleinere Unternehmen mit einer Belegschaft von 1.000 Mitarbeitenden von diesem Gesetz betroffen.

Was regelt das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten zu schützen. Dazu gehört die Vermeidung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit sowie Diskriminierung, die Gewährleistung fairer Löhne und der Umweltschutz. Unternehmen müssen Risiken in ihren Lieferketten identifizieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um Verstöße zu verhindern oder zu minimieren. Hierzu zählt auch die regelmäßige und transparente Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Unternehmen

Das Lieferkettengesetz stellt Unternehmen einen klaren, verhältnismäßigen und zumutbaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bereit. Es enthält einen abschließenden Katalog von elf Menschenrechtsübereinkommen und drei Umweltschutzübereinkommen, aus denen Verhaltensvorgaben für unternehmerisches Handeln abgeleitet werden, um Verletzungen geschützter Rechtspositionen zu verhindern. Die Umsetzung des Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht, das mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet ist und Bußgelder verhängen kann.

Klar definierte Sorgfaltspflichten:

Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen gehören unter anderem

  • die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  • die Einrichtung eines Risikomanagements
  • die Durchführung regelmäßiger Riskoanalysen
  • die Abgabe und Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung
  • die Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • die Einrichtung von Beschwerdeverfahren und
  • die Dokumentation und Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement

 

Die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten soll die Rechte von betroffenen Menschen in den Lieferketten stärken und gleichzeitig den Unternehmen Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen bieten.

‍Was fällt laut LkSG unter die Lieferkette?

Die Lieferkette gemäß Lieferkettengesetz umfasst alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens sowie sämtliche Prozesse im In- und Ausland, die für die Erbringung einer Dienstleistung oder die Herstellung eines Produkts notwendig sind – von der Rohstoffgewinnung bis zur Auslieferung an den Endkunden. Daher ist das unternehmerische Handeln im eigenen Geschäftsbereich ebenso relevant wie das der unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer.

Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung?

Unternehmen, die gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen, können mit Bußgeldern von bis zu 2 % ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen droht sogar ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu 3 Jahre.

Ihre Verantwortung als Unternehmen

Unternehmen müssen sich angemessen bemühen, Risiken im Zusammenhang mit Menschen- und Umweltrechten zu identifizieren und anzugehen. Die gesetzlichen Sorgfaltspflichten können nicht einfach an die Zulieferer entlang der Lieferkette delegiert werden. Das Lieferkettengesetz ermutigt Unternehmen vielmehr dazu, gemeinsam mit ihren Zulieferern in der jeweiligen Branche Lösungen für komplexe und schwerwiegende Probleme zu finden, bevor sie eine Geschäftsbeziehung beenden.

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