CBAM – Die nächste Richtlinie fordert den CO2-Fußabdruck von Produkten

Ein Überblick

  • CBAM – Ein Grenzausgleichsmechanismus für CO2-Emissionen. Künftig muss der CO2-Fußabdruck von importierten Produkten angegeben werden.
  • Die Übergangsphase ist bereits am 1.Oktober 2023 gestartet und endet am 31.Dezmber 2025.
  • Alle betroffenen Unternehmen müssen sich umgehend mit den Anforderungen und Richtlinien befassen und frühzeitig handeln.

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus, auch Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) genannt, ist ein entscheidender Bestandteil des „Fit for 55“-Klimaschutzpakets der Europäischen Union (EU), das darauf abzielt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030, um mindestens 55 % zu senken und gilt als eine Schlüsselmaßnahme im Kampf gegen den Klimawandel. Künftig muss der CO2-Fußabdruck von importierten Produkten angegeben werden, um sicherzustellen, dass diese den gleichen Umweltstandards entsprechen, wie in der EU hergestellte Waren.

Wie funktioniert CBAM und welches Zielt steckt dahinter?

Der CBAM soll das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ergänzen und sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden. Bei der Einfuhr der betroffenen Produktgruppen müssen EU-Importeure Zertifikate erwerben, die dem CO2-Preis entsprechen, der gezahlt und wenn die Waren nach den EU-Regeln für die Bepreisung von CO2-Emissionen hergestellt worden wären.
Das Hauptziel liegt auf der Bekämpfung des Klimawandels und sicherzustellen, dass Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen haben. Durch die Einführung des CBAM sollen die globalen Treibhausgasemissionen reduziert werden, indem importierte Produkte den gleichen Umweltstandards entsprechen wie in der EU hergestellte Produkte.

Welche Auswirkungen hat CBAM auf produzierende Unternehmen in Deutschland?

Unternehmen innerhalb der Europäischen Union, die bestimmte Produkte aus Nicht-EU-Staaten importieren, unterliegen den Vorschriften des CBAM. Diese Produkte umfassen Aluminium (sowie diverser hieraus hergestellter Produkte), Eisen und Stahl (sowie diverser hieraus hergestellter Produkte), Düngemittel, Strom, Zement, Wasserstoff und Eisenerz. Es ist zu erwarten, dass die Liste perspektivisch erweitert wird. Somit können auch Unternehmen vom CBAM betroffen sein, die nicht dem EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) unterliegen, da dieses ausschließlich auf die Primärindustrie Deutschlands abzielt. Besonders die Automobilindustrie und die gesamte Lieferkette werden von dieser Regelung stark betroffen sein. Unsere PCF-Software ist bereits mit Fokus auf diesen Sektor entwickelt und deckt viele Anwendungsfälle für Unternehmen aus den Bereichen Aluminium, Eisen und Stahl ab. Zudem können Sie schon heute Verbesserungsmaßnahmen aus den Werten ableiten und Hotspots identifizieren, denn bei steigendem CO2-Preis, wird die frühzeitige Senkung des PCF von enormer Bedeutung.

Wann wird das Reporting durch CBAM verpflichtend?

Die Übergangsphase ist bereits seit dem 1. Oktober 2023 in Kraft getreten und läuft bis zum 31. Dezember 2025. In dieser Phase müssen Unternehmen die direkten und indirekten CO2-Emissionen, die im Produktionsprozess der importierten Güter entstanden sind, berechnen und dokumentieren. Sie müssen einen vierteljährlichen CBAM-Bericht einreichen, der Daten zur Importmenge der direkten und indirekten CO2-Emissionen im EU-Ausland sowie zum im Herkunftsland möglichen CO2-Preis enthält.
Mit unserer PCF-Software ermöglichen wir Unternehmen eine einfache und schnelle Ermittlung der direkten und indirekten CO2-Emissionen für alle importierten Produkte. Die Bilanzierungszeiträume können entsprechend der Anforderungen der CBAM-Berichte gewählt werden und Sie erfüllen dadurch die Anforderungen der Richtlinie. Zudem erhalten Sie einen Nachweis über den PCF-Wert und die wichtigsten Details der Bilanzierung, den Sie verwenden können.

Die Herausforderungen und Auswirkungen des CBAM

Die Einführung des CBAM stellt Unternehmen vor administrative und rechtliche Herausforderungen. Es müssen genaue Daten zu den CO2-Emissionen der importierten Produkte berechnet und dokumentiert werden. Zudem müssen Importeure die CBAM-Berichtspflichten erfüllen und die erforderlichen CBAM-Zertifikate kostenpflichtig erwerben. Weitreichende Auswirkungen, welche sowohl die europäischen Unternehmen als auch die Handelsbeziehungen mit Drittländern betreffen sind:

  • Kostenerhöhungen für importierte Produkte: Da der CBAM eine Abgabe auf importierte Produkte erhebt, werden die Kosten für diese Produkte steigen. Dies wird dazu führen, dass Verbraucher ihre Kaufentscheidungen überdenken und zu inländischen Alternativen wechseln.
  • Anreize für Unternehmen zur Reduzierung ihrer Emissionen: Der CBAM schafft Anreize für Unternehmen, ihre Emissionen zu reduzieren, um die Kosten der Abgabe zu senken. Dies wird zu Investitionen in sauberere Technologien und einen schnelleren Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft führen.

In Anbetracht der gestiegenen CO2-Preise und der bevorstehenden Einführung des CBAM ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, Transparenz über die Entstehung ihrer CO2-Emissionen zu schaffen und diese zu verstehen. Eine hohe Qualität der CO2-Bilanzierung wird aufgrund der gesteigerten Transparenz und Genauigkeit bessere Bewertungen der finanziellen Auswirkungen ermöglichen. Um die finanzielle Belastung zu verringern, können Unternehmen damit beginnen, ihre Zulieferer über unsere Software dazu befähigen ihren CO2-Fußabdruck der Produkte zu berechnen. Dadurch wir die Datenqualität sowie die Rückverfolgbarkeit deutlich erhöht.
Wir befähigen Sie als Unternehmen dazu, den CO2-Fußabdruck Ihrer Produkte zu berechnen und den Anforderungen des CBAM gerecht zu werden. Sie haben noch Fragen oder sind unsicher, ob Sie aktiv werden müssen? Kontaktieren Sie unsere Experten für ein Erstgespräch und wir analysieren Ihre Herausforderungen gemeinsam.